mehr Whistleblower-Rechte
Wichtig, deswegen kurz notiert und verinnerlicht:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Whistleblower-Rechte.
Man darf jetzt nicht gefeuert werden, weil man auf Mißstände beim Arbeitgeber hingewiesen hat. Okay, es wird Arbeitgebern nicht davon abhalten,dann halt unter anderem Vorwand. Aber grundsätzlich ein bemerkenswertes Urteil in der heutigen Zeit. Bitte mehr davon.
